Wichtiges zum Datenschutz in Kürze:
Rechte der Betroffenen:
· Recht auf Benachrichtigung über die Datenerhebung
Der Betroffene ist bei der Erhebung seiner Daten darüber aufzuklären, welche Stelle zu
welchem Zweck die Daten erhebt. In vielen Fällen muss zusätzlich darüber informiert
werden, ob es eine Verpflichtung zur Angabe der Daten gibt und an welche anderen
Stellen die Daten voraussichtlich übermittelt werden. Außerdem ist er auf das Recht auf
Auskunft und Berichtigung hinzuweisen.
· Recht auf Auskunft
Die Betroffenen haben ein Recht darauf, Auskunft darüber zu erhalten, welche
Informationen über sie gespeichert sind. Dabei muss auch darüber informiert werden, zu
welchem Zweck die Informationen gespeichert sind, woher diese stammen und an
welche Stellen sie übermittelt werden.
· Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung
Stellt sich heraus, dass die gespeicherten Informationen unrichtig sind, besteht ein
Anspruch darauf, dass diese berichtigt werden. Der Betroffene hat ein Recht darauf, dass
seine Daten gelöscht werden, wenn diese nicht mehr gespeichert werden dürfen. Dies ist
meist dann der Fall, wenn die Informationen für den Zweck, zu dem sie gespeichert
wurden, nicht mehr erforderlich sind. Die Daten sind zu sperren, wenn der Betroffen
behauptet, die Informationen seien unrichtig und sich die Richtigkeit nicht nachweisen
lässt, oder wenn die Daten nicht mehr erforderlich sind, aber nach bestimmten
Rechtsvorschriften (z. B. zum steuerlichen Nachweis) noch länger gespeichert werden
müssen. Gesperrte Daten müssen als solche gekennzeichnet werden; sie dürfen nicht
weiter verwendet werden.
· Anspruch auf Anrufung der Datenschutzkontrollinstanz
Jeder, der glaubt, durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in seinen
Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Kontrollstelle wenden.
Diese muss der Beschwerde nachgehen und den Betroffenen über den Ausgang
unterrichten.