Datenschutzbeauftragter

Wichtiges zum Datenschutz in Kürze:

Rechte der Betroffenen:

· Recht auf Benachrichtigung über die Datenerhebung

Der Betroffene ist bei der Erhebung seiner Daten darüber aufzuklären, welche Stelle zu

welchem Zweck die Daten erhebt. In vielen Fällen muss zusätzlich darüber informiert

werden, ob es eine Verpflichtung zur Angabe der Daten gibt und an welche anderen

Stellen die Daten voraussichtlich übermittelt werden. Außerdem ist er auf das Recht auf

Auskunft und Berichtigung hinzuweisen.

· Recht auf Auskunft

Die Betroffenen haben ein Recht darauf, Auskunft darüber zu erhalten, welche

Informationen über sie gespeichert sind. Dabei muss auch darüber informiert werden, zu

welchem Zweck die Informationen gespeichert sind, woher diese stammen und an

welche Stellen sie übermittelt werden.

· Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung

Stellt sich heraus, dass die gespeicherten Informationen unrichtig sind, besteht ein

Anspruch darauf, dass diese berichtigt werden. Der Betroffene hat ein Recht darauf, dass

seine Daten gelöscht werden, wenn diese nicht mehr gespeichert werden dürfen. Dies ist

meist dann der Fall, wenn die Informationen für den Zweck, zu dem sie gespeichert

wurden, nicht mehr erforderlich sind. Die Daten sind zu sperren, wenn der Betroffen

behauptet, die Informationen seien unrichtig und sich die Richtigkeit nicht nachweisen

lässt, oder wenn die Daten nicht mehr erforderlich sind, aber nach bestimmten

Rechtsvorschriften (z. B. zum steuerlichen Nachweis) noch länger gespeichert werden

müssen. Gesperrte Daten müssen als solche gekennzeichnet werden; sie dürfen nicht

weiter verwendet werden.

 

· Anspruch auf Anrufung der Datenschutzkontrollinstanz

Jeder, der glaubt, durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in seinen

Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Kontrollstelle wenden.

Diese muss der Beschwerde nachgehen und den Betroffenen über den Ausgang

unterrichten.